Psychotherapie

Psychotherapie
Ich bin Diplom-Psychologin und als Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeutin (TP) seit 2001 in Regensburg niedergelassen und arbeite in Praxisgemeinschaft mit Frau Dipl.-Psych. Barbara Lutz, niedergelassene KJ-Psychotherapeutin (TP).
Die Kosten für meine psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres übernommen. Bei bereits genehmigten Psychotherapien ist eine Weiterbehandlung über das 21. Lebensjahr hinaus möglich. Ab dem 18. Lebensjahr können Jugendliche auch schon eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Erwachsenen-Psychotherapeuten wahrnehmen.
Darüber hinaus werden begleitende Bezugspersonengespräche von den Kassen bezahlt.

Nach der ab dem 01.04.2017 in Kraft tretenden Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Psychotherapierichtlinien bestehen für psychotherapeutisch hilfesuchende Kinder und Jugendliche und ihre Eltern folgende Versorgungsangebote:

Telefonsprechzeit:
Sie erreichen mich in der Regel zu meiner telefonischen Sprechzeit:
Mi., 08:30 – 12: Uhr unter der Dienst-Mobiltelefonnummer 0175 1443863
Die Telefonsprechzeit dient in erster Linie der Terminvereinbarung. Außerhalb dieser Sprechzeit können Sie mir gerne eine Nachricht auf unserem Praxis-Anrufbeantworter hinterlassen:
Praxisgemeinschaft Psychotherapie: 0941 58011
Wenn Sie mir eine Nachricht auf Mailbox oder Anrufbeantworter hinterlassen, werde ich versuchen, Sie mittwochs vormittags zurückzurufen.
Sie können mir Ihre Anfrage auch per Mail zusenden: h.zorzi@gmx.de
Falls kurzfristig Veränderungen des Telefonsprechzeitraums erfolgen müssen, entnehmen Sie das bitte der aktuellen Mailboxansage.

Psychotherapeutische Sprechstunde:
Es besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Sprechstunde in meiner Praxis zu vereinbaren. Diese Sprechstunden (bis zu 10×25 Min bzw. 5×50 Min.) können vom Jugendlichen selbst und/oder von den Eltern vereinbart und wahrgenommen werden oder von den Eltern für das Kind vereinbart werden. In welcher Form die erste Sprechstunde stattfinden wird (Elternteil/e mit Kind, Kind alleine, Jugendlicher alleine) wird beim telefonischen Erstkontakt individuell vereinbart.
Ziel der Sprechstunde ist es, zusammen mit Ihnen/ Ihrem Kind abzuklären, ob eine krankheitswertige Diagnose und somit Psychotherapiebedarf vorliegt oder ob andere Maßnahmen sinn- und hilfreich erscheinen. Am Ende der Sprechzeit bekommen Sie mündlich und schriftlich Rückmeldung über die Untersuchungsergebnisse und bei Einleitung einer Psychotherapie entsprechende Informationsunterlagen von mir.
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits stationär untergebracht waren, können ohne Sprechstunde probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung beginnen.
Aus Kapazitätsgründen kann ich nach Beendigung der psychotherapeutischen
Sprechstunde(n) keine Übernahme in eine psychotherapeutische Kurz- oder Langzeitbehandlung garantieren. Sie haben die Möglichkeit, sich mit der von mir ausgehändigten Bestätigung mit der Bitte um Weitervermittlung an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden:

Terminservicestelle Psychotherapie: 0921/ 787 765-550 30
Mo, Di, Do 08:00 – 17:00 Uhr
Mi, Fr 08:00 – 13:00 Uhr

Psychotherapeutische Behandlung:
Vor einer Kurz- oder Langzeit-Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen finden mindestens zwei bis maximal sechs probatorische Sitzungen zur weiteren Indikationsprüfung statt.
Sollte sich die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bestätigen, werde ich bei Ihrer Krankenkasse die entsprechende Behandlung beantragen. Dazu bekommen Sie von mir u.a. ein Konsiliarberichts-Formular für Ihren Haus- oder Kinderarzt mit, das dieser zur Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung ausgefüllt an mich zurückleiten soll.
Eine erste Kurzzeittherapie umfasst 12 Therapiesitzungen (á 50 Min.), ein zweiter darauffolgenden Kurzzeittherapieabschnitt weitere 12 Sitzungen, also insgesamt 24 Sitzungen. Ist abzusehen, dass nach Ablauf der 24. Therapiesitzung weiterer Behandlungsbedarf bestehen wird, werde ich einen Verlängerungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen (max. Kontingent: Kinder: 120; Jugendliche: 160).
Weitere Fragen und Aufklärungen können in der Sprechstunde bzw. während der probatorischen Sitzungen erfolgen.

Akutbehandlung:
Auch die ab dem 01.04.2017 eingeführte Möglichkeit der Akutbehandlung (max. 12x 50
Min.) soll Patienten eine schnellere Behandlungsmöglichkeit bieten und zur Besserung psychischer Krisen beitragen. Sie dient der Stabilisierung und gegebenenfalls der Vorbereitung auf eine spätere psychotherapeutische Behandlung.