Informationen für Jugendliche
„Nix für mich, ich bin doch nicht ‚psycho‘!“ höre ich immer wieder mal als Reaktion, wenn die Rede auf Psychotherapie kommt.
Wer die Schwelle der Praxistür aber schon mal überschritten und die erste „Sitzung“ hinter sich hat, denkt in der Regel anders darüber. Weil er oder sie festgestellt hat, dass hier nichts gegen den eigenen Willen passiert, dass es sich vielmehr um eine Art „Coaching“ beim Bewältigen von Problemen und Schwierigkeiten im Umgang mit der Umwelt, der Familie, den Freunden, Schule, Beruf oder auch mit sich selbst handelt.
Meist sprechen wir in den Sitzungen, manchmal wird aber auch gemalt, mit verschiedenen Materialien gestaltet oder sonstwie kreativ an inneren Themen gearbeitet.
Bürokratisches:
Zum gegenseitigen Kennenlernen stehen bis zu 5 Sprechstunden (á 50 Min) und im Anschluss noch bis zu 6 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Danach muss ich einen Antrag bei der Kasse stellen, entweder auf Kurzzeittherapie (12 Sitzungen, 24 Sitzungen) oder auf Langzeittherapie (50 bis 90 Sitzungen). Bei weiterem Bedarf können Verlängerungsanträge gestellt werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unterschreiben in der Regel die Eltern oder die Sorgeberechtigten den Therapieantrag.
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können (gesetzlich versicherte) Jugendliche selbst ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. des Hauptversicherten eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. Die Kasse bewilligt in der Regel auch begleitende Eltern- oder Bezugspersonenstunden, die – je nach Wunsch des Jugendlichen- wahrgenommen werden können entweder mit einem oder beiden Elternteilen alleine oder in Anwesenheit des Jugendlichen.
Obwohl von längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz auszugehen ist, findet sich in der Regel doch auch kurzfristig ein Termin zu einer Krisenintervention.
Ruf einfach an oder schreib mir eine Email: h.zorzi@gmx.de